Ob beim Immobilienkauf oder beim Hausbau: Der genaue Blick aufs Detail verrät, wo beim Bau gepfuscht wurde und welche sichtbaren und verborgenen Baumängel die Freude am Eigenheim trüben könnten.

720 Baumängel: Diese horrende Zahl wurde vor Jahren bei einem der extremsten Fälle von Baupfusch im Kanton St. Gallen an einem Wohnhaus festgestellt. Derart schlimm muss es nicht werden. Doch klar ist: Wo gearbeitet wird, da gibt es Fehler. Je früher in der Bauphase Baumängel festgestellt werden, desto einfacher ist der Verursacher zu finden und desto leichter ist es, den Pfusch zu beheben.

Baumängel: Das sind die Spitzenreiter

In einer Erhebung stellte der TÜV Süddeutschland fest, welche Baumängel am häufigsten auftreten. Spitzenreiter sind dabei Wasserschäden aufgrund von eindringendem Grundwasser. An zweiter Stelle liegen Schäden aufgrund von schlecht koordinierten Arbeiten auf dem Bau. Rang drei bilden schlecht abgedichtete Balkone und auf Rang vier liegt das undichte Dach. Die ETH kommt in einer Studie zum Schluss, dass 20 Prozent der Baufehler bereits bei der Planung auftreten. 6 Prozent können der Bauleitung angelastet werden. 60 Prozent der Baumängel haben ihren Ursprung direkt beim Bau wegen Nichteinhaltung von Baunormen, fehlerhafter Arbeitsausführung oder dem Einsatz schlechten Materials.

Hohe Kosten, mit denen niemand rechnet

Laut ETH liegen die Kosten zur Behebung von Baumängeln bei 8 Prozent der investierten Bausumme.  Im Durchschnitt sind das pro Wohneinheit satte 37'500 Franken, die für die Behebung von Baumängeln aufgewendet werden müssen. Wer jetzt denkt, dass diese Kosten von den ausführenden Baufirmen übernommen werden, liegt falsch. Denn kann den Planern oder Handwerkern der Pfusch am Bau nicht nachgewiesen werden oder drückt sich der Handwerker vor der Behebung eines Mangels, bleiben die Kosten am Bauherren hängen. Zudem sind die Kosten für eine Klage vor Gericht oft höher als die Behebung des Baumangels selbst und es dauert zum Teil Jahre, bis die Gerichte entscheiden.

Tipps und Tricks in Sachen Baumängel

Schon vor Baubeginn fängt daher der Kluge Bauherr an, sich vorzubereiten:

  • An erster Stelle steht die sorgfältige Auswahl seiner Baupartner. Referenzen alleine reichen da nicht. Man sollte auch mit Bauherren reden und sich deren Erfahrungen mit den betreffenden Planern und Handwerkern zu Nutze machen.
     
  • Zweitens: Die Bauverträge müssen eindeutig sein und klare Aussagen zu Leistungen, Qualität der Ausführung, eventuelle Garantieleistungen und zugrundeliegende SIA Baunormen beinhalten.
     
  • Drittens: Es geht nichts über eine genaue Kontrolle. Das gilt bereits bei der Planung. Zudem müssen die Arbeiten während der Ausführung regelmässig kontrolliert werden. Denn wo einmal Erde drüber geschüttet oder ein Verputz gemacht wurde, sind Baumängel kaum noch einfach feststellbar. Dass sich dabei vor allem der Blick auf die oben genannten Spitzenreiter in Sachen Baumängel lohnt, versteht sich.
     
  • Viertens: Mängel sofort weitermelden. Stellt man einen Baumangel fest, muss dieser dem Planer und den beteiligten Unternehmen so rasch wie möglich gemeldet werden. Bei offensichtlichen Mängeln ist dies klar. Bei verdeckten Mängeln, die erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, gilt eine Frist von sieben Tagen seit Erkennen des Mangels. Und was gilt als Mangel? Wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ordnungsgemäss erbracht werden, das Bauwerk nicht über die vereinbarten Eigenschaften verfügt oder eine Abweichung zu den anerkannten Regeln der Baukunde (z.B. SIA Normen) besteht.
     
  • Fünftens: Bei der Bauabnahme ist ein unabhängiger Bausachverständiger pures Gold wert. Der kostet zwar je nach Aufwand zwischen 500 und 1500 Franken, schaut aber ganz genau und vor allem mit anderem Hintergrund auf Bauobjekte, als ein laienhafter Bauherr.
     
  • Sechstens: Fristen müssen unbedingt beachtet werden. Dazu gehört unter anderem die Regel, dass eine Bauabnahme innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine zweijährige Frist, während offene und verdeckte Baumängel jederzeit gemeldet werden können (innert 7 Tagen nach Entdeckung). Verdeckte Baumängel können noch weitere drei Jahre gemeldet werden unter Einhaltung einer dreitägigen Meldefrist. Orientieren Sie sich auch frühzeitig über Verjährungsfristen und welche Möglichkeiten bestehen, die Verjährung zu unterbrechen.

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