Eine Immobilie kaufen ist gerade für junge Familien meist ein finanzieller Kraftakt, der alleine kaum zu schultern ist. Der Immopulse Blog zeigt drei Wege, die trotzdem zu den eigenen vier Wänden führen können.

Rekordtiefe Hypozinsen sollten Wohneigentum eigentlich für fast alle zugänglich machen. Wer als junge Familie 200'000 Franken Eigenkapital mitbringt und ein Haus für 1 Million kauft, würde bei einem Zinssatz von einem Prozent gerade mal 670 Franken pro Monat an Zinsen bezahlen. Rechnet man aber mit dem Tragbarkeitszinssatz von fünf Prozent, der Tatsache, dass die Zweithypothek innert 15 Jahren zurückbezahlt werden muss und der Forderung der Banken, ein Prozent des Hauswertes als Unterhalt zu berechnen, steigert sich diese Zahl auf fast 5'000 Franken pro Monat. Da dieser Betrag nicht mehr als 33 Prozent des Bruttoeinkommens betragen darf, müsste die junge Familie pro Monat mindestens 15'000 Franken verdienen. Da ist der Traum vom Eigenheim rasch ausgeträumt! Drei Wege können, neben dem Einbezug von Selbsterspartem, trotzdem zum Eigenheim führen. Denn wer es schafft, die Eigenmittel zu verdoppeln, für den rückt das Eigenheim wieder in greifbare Nähe. Drei Wege versprechen dabei Erfolge:

Vorbezug der 2. Säule

Rund 16'000 Personen nutzen in der Schweiz pro Jahr diesen Weg, um das Eigenkapital aufzustocken. Drei Punkte gilt es besonders zu beachten:

  • Beim Bezug aus der Pensionskasse werden je nach Kanton Steuern in der Höhe zwischen drei und fünf Prozent fällig.
  • Der Vorbezug schmälert die Altersrente und reduziert den Versicherungsschutz bei Tod oder Invalidität. Deshalb fordern viele Banken den Abschluss einer Versicherung, um dieses Risiko zu minimieren.
  • Der Vorbezug aus der Pensionskasse darf nicht das gesamte Eigenkapital bilden. Zehn Prozent müssen als sogenanntes «hartes Eigenkapital» aus selbst gesparten Mitteln stammen.

Erbvorbezug bei den Eltern

Eine geeignete Möglichkeit, das Eigenkapital aufzustocken, bildet ein Erbvorbezug. Denn viele Eltern möchten Ihre Kinder beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Wichtig ist aber in diesem Fall, dass der Erbvorbezug klar geregelt ist und es später nicht zu Konflikten zwischen den Erbberechtigten kommt. Insbesondere sollte vermieden werden, dass die Pflichtteile der übrigen Erben verletzt werden. Zu beachten ist, dass auch eine Schenkung als Erbvorbezug gilt und den Pflichtteil nicht verletzen darf.

Privates Darlehen als Lösung?

Die dritte Möglichkeit wird oft gar nicht in Betracht gezogen: ein (zinsloses) Darlehen der Eltern. Dabei zählt der Darlehensbetrag nach wie vor zum Vermögen der Eltern und wird auch von diesen versteuert. Zudem ist der Betrag bei Bedarf (Pflegekosten uam.) rückzahlbar Der Haken an der Geschichte: Viele Banken zählen ein solches Darlehen nur zum Eigenkapital, wenn keine Rückzahlungspflicht besteht.
Fazit: Trotz dieser drei Möglichkeiten der Eigenkapitalaufstockung bleibt der Erwerb der eigenen vier Wände für eine junge Familie ein steiniger und steiler Weg.

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Quelle: NZZ am Sonntag, Immobilien Special vom 17. April 2017

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