Ein Immobilienverkauf soll Geld bringen. Mit dem Verkauf von Wohnung oder Haus sind aber auch Kosten verbunden. Der Immopulse Blog bringt Licht ins Dunkel.

Wechselt ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer, entstehen Kosten. Notar, Makler, Grundbuchamt und eventuell die Handänderungssteuer müssen bezahlt werden. Schuldbrief, Vermarktungskosten und Grundstücksgewinnsteuer sind weitere Budgetposten.

Erschwert wird das Ganze zudem durch die Tatsache, dass von Kanton zu Kanton und zum Teil von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Tarife, Gebühren und Steuersätze gelten. Folgende Auflistung gibt einen Überblick, wer was zu bezahlen hat:

  • Notariatskosten: Der Notar erhebt für Ausfertigung und Beurkundung des Kaufvertrags und den Eintrag ins Grundbuch ein Honorar. Die Höhe des Honorars variiert von Kanton zu Kanton und teils von Notar zu Notar. Am meisten kosten Notare in den Kantonen Wallis, Genf, Bern und Tessin, am wenigsten in den Kantonen Schwyz, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Zug. In Bern liegt zum Beispiel der Aufwand bei 0,5 Prozent des Kaufpreises, in Zürich bei 0,1 Prozent. Die Kosten für den Notar teilen sich in der Regel (im Kaufvertrag festlegen) Verkäufer und Käufer. In Kantonen, wo die Höhe der Honorare nicht gesetzlich geregelt ist, lohnt sich der Vergleich mehrerer Notarofferten.
  • Handänderungssteuer: Handänderungssteuern werden meist vom Kanton erhoben, zum Teil auch von den Gemeinden. Die Tarife sind sehr unterschiedlich geregelt. Den höchsten Steuersatz weist dabei mit 3,3 Prozent Neuenburg auf. Zürich hingegen kennt keine solche Steuer. Ob Verkäufer, Käufer oder beide für die Steuer aufkommen müssen, ist ebenfalls von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt.
  • Grundbuchgebühren: Auch die Grundbuchgebühren variieren stark. In einzelnen Kantonen wird die Anmeldung im Grundbuch nach Aufwand berechnet, in den meisten pauschal. Diese Gebühr wird in der Regel von Verkäufer und Käufer gemeinsam (im Kaufvertrag festlegen) getragen.
  • Schuldbrief: Die Gebühren für die Errichtung neuer Schuldbriefe variieren von 0,1 bis 0,3 Prozent der Höhe des Schuldbriefes. Die Kosten trägt der Käufer.
  • Grundstückgewinnsteuer: Die Grundstückgewinnsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Sie hängt stark davon ab, wie lange man im Besitz einer Immobilie gewesen ist. Die Grundstückgewinnsteuer wird aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis berechnet. Alle wertvermehrenden Investitionen und Kosten für den Verkauf wie Makler, Inserate, Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren usw. können abgezogen werden. Naturgemäss hat diese Steuer der Verkäufer zu tragen.
  • Maklerkosten: Hier gilt der Grundsatz: Ein guter Makler ist nie zu teuer, denn er sorgt dafür, dass die Immobilie möglichst rasch zu einem guten Preis verkauft wird. Deshalb ist es wichtig, auf Immobilienexperten zu setzen, die den regionalen und lokalen Markt bestens kennen, vor Ort sehr gut vernetzt sind und unter Umständen schon mögliche Käufer kennen. In der Praxis üblich sind Vereinbarungen von um die drei Prozent des Verkaufspreises, abhängig von Art und Lage des Objekts. Nebst der Courtage ist es dem Makler erlaubt Reisespesen, Werbekosten, Parzellierung und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf in Rechnung zu stellen. Diese Ausgaben sollten im Maklervertrag mit einem Fixum, einem Kostendach oder per direkte Kostenüberwälzung definiert werden.
  • Vermarktungskosten: Kosten für Werbung, Aufbereitung der Immobilie (z.B. Homestaging), Immobilienbewerbung, Verkaufsschilder und anderes mehr gehen zu Lasten des Verkäufers. Hier bieten sich dank des digitalen Marketings mittlerweile viele Möglichkeiten an, die ein bedeutend besseres Kosten-/Nutzenverhältnis aufweisen als die herkömmlichen Marketingstrategien.

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