Den Mietvertrag kündigen? Eigentlich kein Ding! Trotzdem kommt es dabei immer wieder zu Fehlern, die viel Ärger und finanzielle Folgen nach sich ziehen. Dabei gilt es nur, ein paar Regeln und Tipps des Immopulse Immobilienexperten zu beachten.

Das neue Einfamilienhaus gekauft! Oder ruft eine neue Stadt? Dann gilt es, den Vertrag für die bestehende Mietwohnung zu kündigen. Dabei werden zwei Bereiche der Kündigung unterschieden: terminliche und ausserterminliche Kündigung.

Mietvertrag kündigen: terminlich und ausserterminlich

Den Mietvertrag kündigen heisst, sich in der Regel an festgelegte Termine und Fristen zu halten, an denen eine Kündigung möglich ist. Oft gelten auch ortsübliche Kündigungstermine. Wird ein Vertrag auf einen solchen, vorher festgelegten Termin gekündigt, spricht man von einer terminlichen Kündigung. Ausserterminliche Kündigungen hingegen sind schwieriger. Denn kündigt der Mieter das Mietverhältnis ausserhalb der festgelegten oder ortsüblichen Fristen und Termine, bleibt er den Mietbetrag solange schuldig, bis ein neuer Mieter gefunden wurde, längstens aber bis zum nächsten offiziellen Kündigungstermin.

Das Einmaleins der Mietvertragskündigung

Ob terminlich oder nicht: Kündigt man den Mietvertrag, sollte man immer auf die schriftliche Form zurückgreifen. Dabei ist darauf zu achten, dass auch zusätzliche Mietobjekte wie Garage oder Parkplatz berücksichtigt werden. Zudem: Die Kündigung muss von allen Mietern der Wohnung unterzeichnet sein. Dies gilt nicht nur für Wohngemeinschaften und Konkubinatspaare. Auch bei Ehepartnern und eingetragenen Partnerschaften müssen beide die Kündigung unterzeichnen. Wird die Kündigung per Post zugestellt, sollte dies eingeschrieben erfolgen. Bei persönlicher Übergabe der schriftlichen Kündigung sollte man sich diese auf einem Doppel mit Unterschrift bestätigen lassen.

Mietvertrag kündigen: Frist beachten

Per Gesetz sind mindestens drei Monate Kündigungsfrist für Wohnungen und sechs Monate für Geschäftslokale festgelegt. Mietverträge können längere, jedoch nicht kürzere Fristen vorsehen. Wichtig ist, dass die Kündigung vor Beginn der Frist beim Vermieter eintrifft. Entscheidend ist also nicht der Poststempel, sondern der Posteingang beim Vermieter. Fällt der Fristbeginn auf einen Sonntag oder Montag, muss die Kündigung spätestens am Samstag, bei professionellen Vermietern am letzten Arbeitstag vor dem Fristbeginn (z.B. Freitag) eintreffen.

Nachmieter stellen

Ausserterminliche Kündigungen sind nur möglich, wenn der Vermieter einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter stellt. Der Vermieter hat zwei bis vier Wochen Zeit, den Nachmieter zu prüfen. Lehnt der Vermieter den Nachmieter ohne ausreichende Gründe ab oder springt der Nachmieter ab, weil der Vermieter den Vertrag zu dessen Ungunsten verändert, muss der bisherige Mieter die Miete ab dem Zeitpunkt, zu dem das Mietobjekt neu hätte vermietet werden können, nicht mehr bezahlen.

Einen Mietvertrag kündigen und zwar richtig, setzt also einiges an Vorbereitung und Wissen voraus. Der wichtigste Tipp: Man muss sich genügend Zeit nehmen, um eine Kündigung vorzubereiten und fristgerecht auszuführen. Zudem sollte man nicht nur den Mietvertrag sondern auch geltende Gesetze in Sachen Mietrecht zu Rate ziehen. So kann beim Mietvertrag kündigen weder formal noch rechtlich etwas schiefgehen.

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